Mitgliederversammlung: Was wir wissen und was nicht
Per Definition ist die Mitgliederversammlung: Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB), in der Praxis teilweise auch als (Jahres-)Hauptversammlung bezeichnet. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind. Insbesondere bestellt die Mitgliederversammlung den Vereinsvorstand und beruft diesen ab (§ 27 BGB), soweit die Satzung diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ zuweist. Morgen wird das oberste Organ des VfB Stuttgart 1893 e.V. also nicht nur entscheiden, wer den freien Platz im Präsidium einnimmt, sondern auch darüber, ob die Amtszeit von Wolfgang Dietrich vorzeitig endet. Eigentlich kein großes Ding, sollte man meinen. Zumal die Hürde für eine Abwahl mit 75 % sehr hoch ist. Also hingehen, Knöpfchen drücken, Ergebnis zu Kenntnis nehmen und akzeptieren. Sollte man meinen. Stattdessen herrschen in der Woche vor der Mitgliederversammlung Zustände wie im amerikanischen Wahlkampf um das Präsidenten-Amt. Nur ohne russische Beteiligung. Aber wer weiß? Wundern würde einen auch das nicht mehr wirklich. Aber der Reihe nach: Schon seit längerer Zeit finden sich im Netz ausführliche Texte, …